Schuld und Vergebung in der Gemeinde – Matthäus 18, 15 – 20 (27. Februar)

„Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte.“ (Mt 18, 20)

In den Versen 15 bis 20 geht es um das Vergeben von Sünden innerhalb der Gemeinde. Jesus macht seine Jünger darauf aufmerksam, dass die Menschen, die ihm nachfolgen keine gewöhnliche Interessengemeinschaft sind. Durch Jesus wird eine Familie daraus und ihr Haupt, Jesus, ist immer in jeder Gruppe dabei. Dieser Hinweis weist weit über das Kreuz hinaus! Wo immer Christen im Namen ihres Herrn und zu seiner Ehre zusammenkommen, da ist er dabei. Er verlässt die ihm übertragene Herde nicht mehr.

In der Offenbarung des Johannes lesen wir, dass diese Zusage sogar generell für jeden einzelnen gilt:

„Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wenn jemand meine Stimme hört und die Tür öffnet, so werde ich zu ihm hineingehen und das Mahl mit ihm essen und er mit mir.“ (Offb 3,20)

Wenn also einer in dieser Gruppe einer gegen mich sündigt, dann gehe ich von Unachtsamkeit aus und mache ihn zunächst davon aufmerksam. Wenn das nicht schon zur Versöhnung führt, höre ich nicht auf mich zu bemühen und verleihe der Sache mehr Wichtigkeit, indem ich Zeugen, bis hin zur ganzen Gemeinde hinzuziehe. 

Erst wenn der Mensch an seiner Sünde festhält, soll er aus der Gemeinde entfernt werden. Und noch etwas macht deutlich, dass es sich bei der Gemeinde um mehr als eine Interessengemeinschaft handelt. Gehört ein Mensch nicht mehr zur Gemeinde, gehört er auch nicht mehr zum Reich Gottes. Die Gemeinde ist also keine Vorstufe des Reiches Gottes, sie ist bereits Teil des Reiches Gottes.

Auch erhält hier die Gemeinde als Ganzes dieselbe Autorisation, die Jesus zuvor schon Petrus gegeben hatte. Die Gemeinde bindet oder löst Menschen vom Reich Gottes. Darum müssen wir uns auch nicht wundern, dass es uns in eine Glaubensgemeinschaft zieht, sobald Gott uns ruft. Das Gebundensein im Himmel bewirkt auch umgekehrt den Wunsch nach einer Bindung an die Gemeinde.

Dass der Ausschluss aus einer Gemeinde aber kein geistliches Todesurteil bedeutet erfahren wir in den Versen 21 und folgende.

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